Hartz IV : Kontoauszüge dürfen geschwärzt werden!

Link-TippIm Fernsehen und den Medien wurde zwar berichtet, das Kontoauszüge von den ARGEn nur in Verdachtsmomenten verlangt werden, dies stimmt so nicht. Bei jedem mir bekannten Fall, wurden diese immer bei Antragstellung oder Verlängerung verlangt. Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute zwar entschieden das man seine Kontoauszüge vorlegen muss, diese aber dennoch teilweise einschwärzen darf.


Alle Textstellen aus dehnen man auf Religion, Politik oder sexuelle Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben. Worüber ich bei dem Urteil nichts erfahren konnte, ist wie es bei Selbstständigen aussieht, die Hartz IV beziehen. Denn hier laufen ja bei manchen auch geschäftliche Buchungen über das Konto.

Eine zuverlässige Quelle sicherte mir aber zu, Kunden und Geschäftsdaten dürfen eingeschwärzt werden. Was für mich auch logisch ist, denn dafür gibt es die Einnahmen- Überschussrechnung, Bilanz und den Steuerbescheid. Zu dem geht die ARGE nichts an, mit wem man Geschäfte macht oder wo man einkauft. Auch Rechnungsnummern würde ich der ARGE nie zusenden oder einsehen lassen.

Der Teil dieses Beitrages über Selbständige ist meines Wissens nach, rechtlich noch nicht geklärt. Wenn es betrifft, entweder einen Anwalt hinzuziehen, Einspruch erheben oder der jeweilige Leitung der ARGEn eine Beschwerde zukommen lassen.

Meine Erfahrung zeigt aber, das von den ARGEn, Daten einfach nur gesammelt werden. Viele Mitarbeiter schauen diese womöglich gar nicht an oder verstehen diese nicht. Auch empfehle ich jedem, bei Kopien von Kontoauszügen einen Vermerk beizulegen. Das diese weder kopiert noch anderweitig gespeichert werden dürfen und dass die Kontoauszüge umgehend zurückzusenden sind.

Was meint ihr dazu, sollten die ARGEn überhaupt in Kontoauszüge Einsicht nehmen dürfen?

Viel Erfolg,
Frank.

Via NETZEITUNG

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Der Beitrag wurde am Friday, den 19. September 2008 um 14:32 Uhr veröffentlicht und wurde unter Arbeitsleben, Arbeitslos / Hartz IV abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

8 Reaktionen zu “Hartz IV : Kontoauszüge dürfen geschwärzt werden!”

  1. Gilly

    “Selbstständigen aussieht, die Hartz IV beziehen.”

    Als Selbständiger darf man Hartz IV beziehen!?!?!?!? *aus allen Wolken fall*

  2. bloggylicious

    Das wäre mir auch neu. Ebenfalls dachte ich wäre es bereits normal, dass bei Geld vom Staat die Kontoauszüge, sprich das vorhandene Einkommen offen gelegt werden muss. Sonst könnte ja jeder staatliche Förderungen beziehen.

    Also am Meisten regen mich die Leute auf, die sich noch vor die Fernseh-Kamera stellen und rummaulen, dass Sie ihre Kontoauszüge nicht offenlegen und im gleichen Atemzug, dass Sie ja 1000 Euro schwarz verdienen und das dann ja bekannt werden würde! Hallo? Geht´s noch? Schwarz arbeiten und unsere Steuergelder abstauben?

    PS: Hoffe damit keinem zu nah getreten zu sein, aber das Thema ist recht heikel.

  3. Erdal

    @bloggylicious
    Das ist nicht heikel: Die Gemeinschaft kommt für Bedürftige auf. Alle, die sich als Bedürftig hinstellen und es nicht sind… das sollte ich jetzt lieber nicht sagen ;-)

    @Gilly
    Das geht und ist auch m.E. richtig: Jemand macht sich selbstständig und geht Risiken ein. Wenn das Geschäft nicht so gut laufen sollte, ist bestimmt ein Zuschuss ein Segen. Ich hatte noch nie den Fall, dass ich darauf zugreifen musste: habe mich an Franks Artikel http://cashblog.netzrep.de/2008/09/17/sparen-fur-die-nachsten-schritte/ gehalten ;-)

  4. Berni

    Für alle die es bisher übersehen haben
    oder aus auch nicht wissen wollten:
    Nach den letzte offiziellen Zahlen der Bundesregierung/Bundesagentur für (keine)Arbeit leben in diesem reichen Land 7 700 000 Menschen (7,7 Millionen) von Hartz IV.

    Die BfA-Zahlen sagen auch 3,1 Millionen sind offiziell als arbeitslos registriert.
    Das sind nur die offiziel, nach erheblicher Bereinigung der Statistik bekannt gebenen Daten.

    Die Differenz von 4 600 000 (4,6 Millionen) sind Menschen, die den ganzen Tag ackern gehen und trotzdem von ihrem Lohn (z.B. als Putze, Leiharbeiter u.s.w. mit machmal 3 Euro Stundenlohn oder als MAE/ 1 EuroJobber z.B. in der Kinderbetreuung) nicht leben können.
    Zu diesen Menschen gehören auch Selbstständige bei denen z.B. der Partner langzeitarbeitslos ist und daher das Geld trotz 10 - 14 Stunden Arbeit in der eigenen Firma für beide zusammen nicht zum Leben reicht.
    Das hat also nichts mit Abzocke zu tun.
    Diese Selstständigen/Gewerbetreibenden wollen ganz im Gegenteil nicht einfach zu Hause sitzen, sondern ihr Schicksal selber in die Hand nehmen.
    Hierbei gibt es seit 01. Januar 2008 eine \"NEUHEIT\".
    Seit diesen Tag sind lt. Bundesregierung steuerechtliche Bestimmungen ausser Kraft gesetzt, der Gewerbetreibende mit seine komplette Buchhaltung einreichen und die in Betriebswirtschaft \"hochqualfizierte\" Mitarbeiterin entscheidet rückwirkend, welche Ausgaben als angemessen eingestuft werden und welche nicht anerkannt und damit als Einkommen angerechnetet werden. Dies hatte bei mir zur Folge, dass unsere nette Sachbearbeiterin nur Steuerzahlung ans Finanzamt und Personalkosten anerkannte. Alle anderen Betriebskosten (Büromiete, Strom- u. Heizkosten,Telefon, Büromaterial usw.)wurden nicht akzeptiert. Schön, dass somit nach Auffassung der Dame vom amt ein monatliches Einkommen von über 2.000,00 Euro habe.
    Ja, dass Leben sieht halt manchmal doch ganz anders aus als es uns die Politiker und auch die ach so unabhängigen Medien gerne vorgaukeln.
    Ich kann nur sagen: Ich lebe dieses Leben und weis wo von ich reden.
    Und trotz alledem:
    Kopf hoch und nicht die Arme ! Wehrt Euch und seid solidarisch !

  5. Frank

    @Berni Ich bin zwar kein Anwalt, aber Büromiete, Material, Telefon usw. müssen als Betriebsausgaben anerkannt werden, meines Wissens jedenfalls. Dagegen würde ich Wiederspruch einlegen. Bei unserer ARGE hilft schon oft ein Schreiben an die Leitung aufzusetzen. Es muss also nicht immer gleich eine Klage sein. Zudem reicht eine Bilanz bzw. Einnahmen-Überschussrechnung aus um seine Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Allerdings, können die ARGEn Nachfragen und eventuell einzelne Nachweise fordern. Allerdings ist niemand verpflichtet, Rechnungen oder Daten von Kunden den ARGEn offen zu legen.

  6. Peter

    Selbständige können auch bei bedarf Hartz 4 bekommen.

    Meist gibt es eine art Regelsatz der nach Anzahl der Leute in die Bedarfsgemeinschaft und dann die Miete plus Heizug zusammen setzt.

    Alleinstehende die auch noch da wohnen wo die Mieten günstig sind, haben ein Betrag von rund €720. Je nach Anzahl der Leute in eine Bedarfsgemeinschaft und die höhe der Mieten kann diese Summe durchaus auch bei über €1700 liegen.

    Verdient ein selbständige weniger wie sein zugedachten Hartz 4 wäre, bekommt er die fehlende Summe aufgestockt.

    Selbständige die Hartz 4 (ALG 2) bekommen gelten wie Aufstocker die nicht genug von ihre eigene Arbeitsleistung verdienen und daher den Fehlbetrag vom Staat dazu bekommen.

    Wichtig ist noch zu sagen das ein selbständige der Aufstocker ist jeden Monat die ARGE über seine erzielten Einnahmen unterrichten muss. Da ALG 2 im voraus gezahlt wird, könnte wenn die Einnahmen höher waren durchaus auch ein Abzug heraus kommen.

    Als Ausgaben werden bei selbständige von der ARGE anerkannt

    - Mieten

    - Autokosten zumindest der anteil der geschäftlich ist

    -Telefon und Internet

    - Sowie Strom (beim arbeiten von daheim aus meist nur 20% der gesamtkosten).

    Kreditraten, Zinsen etc werden nicht berücksichtigt.

    Wer solche kosten hat, kann diese gegen seine Einnahmen aufrechen lassen und erhält dann die für die ARGE gültige Einkommen. Hier wird dann der Aufstockungsbeitrag errechnet.

    Wichtig ist noch zu sagen das wenn ein selbständiger länger wie ein Jahr lang Aufstocker ist,und diese Aufstockungsbetrag mindestens 45% seine Gesamteinnahmen ausmacht, er von der ARGE aufgefordert werden kann, seine selbständige Tätigkeit nur noch im nebenerwerb zu machen und sich eine Nichtselbständige arbeit zu suchen.

    Jeder Hartz 4 Empfänger muss nämlich alles in seine Macht tun um auch wieder ohne staatliche Unterstützung leben zu können.

  7. Stefanie

    Ich finde es geht der ARGE garnix an was dort drauf steht den manche füllen sich beobachtet und ausgenutzt mann darf ja am besten nix mer tuhn und irgend wann sitzt jeder im keller one alles am besten wie früer dan hat jeder was dafon ich finde es kann keiner mit Geld um gehen es geht jedem aufn kecks und mir bald auch Geld hir Geld da schlimm so was .

  8. Tanja

    Also ich finde es eine Dreistheit jetzt auch noch die Kontoauszüge zu verlangen. Man muss so schon alles offen legen, dafür das man etwas Geld erhält. Ich habe in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt. Mein Freund ist Hartz 4 Empfänger ich Arbeitnehmer. Ich musst jeden Monat meine Gehaltsabrechnungen einreichen und jede Stunde die ich mal mehr gearbeitet habe wurde gleich wieder abgezogen. Ist das etwa fair??? Mein Freund hat jetzt ein halbes Jahr gearbeitet und ist für 2 Monate arbeitslos wegen schlechter Auftragslage. Nun will die Arge alles wieder neu einsehen. Glauben die man in einem halben Jahr ein Vermögen anhäufen??? Besonders er hat es schriftlich das er in 2 Monaten wieder eingestellt wird. Ich finde es echt dreist.

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