Hartz IV - Von Problemen mit unter 25 jährigen und der Bedarfsgemeinschaft

Link-TippNicht Wenige kennen das Problem, beziehe ich Hartz IV und bin unter 25,dann darf ich zuhause nicht ausziehen. Ein Problem was wiederum nicht so bekannnt ist, bezieht ein anders Familienmitglied Hartz IV, dann ist für viele auch nicht möglich zuhause auszuziehen.


Meiner Meinung nach wird in diesem Land bewusst geduldet, das Hartz IV den weg zum Leben auf eigenen Füßen, stark behindert, wenn nicht gar verhindert. Dies geschieht auf verschiedenen Wegen, zwei davon die ich sehe werden hier dargestellt.

Weg 1 – Kein Auszug unter 25!

Nach dem Hartz IV eingeführt worden ist, sahen sich die ARGEn einer Flut von ausziehenden jungen Menschen gegenüber. Dem wurde schnell ein Riegel vorgeschoben. Man führte einfach ein, wer unter 25 ist und Hartz IV bezieht der muss zu Hause wohnen bleiben. Klingt ja im ersten Moment auch logisch. Wer finanziell nicht auf eigenen Beinen steht, der soll auch nicht gleich von Anfang an den Staat dafür zahlen lassen.

Doch in Wirklichkeit findet hier eine riesige Benachteiligung statt. Denn wer bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, unter 25 ist und nun Hartz IV beantragen muss, der darf auch in seiner Wohnung bleiben. Eigentlich wird mit dieser Regelung verhindert, dass Menschen lernen auf eigenen Beinen zu stehen.

Klar soll der Mensch durch diese Regelung dazu motiviert werden, selbst Geld zu verdienen und keine Hilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen. Doch nicht jeder hat ein Elternhaus, in dem die Eltern ihre Kinder unterstützen. Es kann sogar passieren, das derjenige gar kein Hartz IV bekommt, der noch zu Hause wohnt. Dann nämlich, wenn die Eltern „zuviel“ verdienen. Der junge Mensch wird sozusagen Zwangsabhängig.

Weg 2 – Familienmitglied mit Hartz IV, dein Geld her!

Es geht aber auch anders rum, wenn Eltern Hartz IV beziehen, das Kind aber arbeiten geht. Das Kind hat dann nicht viel von seinem Geld. Denn es wird geradezu gezwungen, dies zuhause abzugeben. Denn der Verdienst des Nachwuchses wird auf das Einkommen der Eltern angerechnet. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt.

Wie sieht es dann mit den Plänen für die eigene Wohnung aus? Sehr schlecht, in den meisten Fällen kommen die Kinder erstmal gar nicht zu Hause raus. Denn eine neue Wohnung kostet Geld, für eine Einrichtung wird Geld gebraucht.

Im Normalfall sparen sich dies Jugendliche mit ihren ersten Jobs und Arbeitsverhältnissen an. Doch von was sparen, wenn man sein Geld zu Hause abliefern muss? Richtig, es geht nicht und damit bleibt vielen der Weg in die eigene Wohnung verwehrt.

So etwas demotiviert und sorgt im schlimmsten Fall dafür, das Kinder keinen Sinn darin sehen, zu Arbeiten. Denn warum soll man einer Arbeit nachgehen, wenn man sich davon ehr nichts aufbauen kann?

Fazit

Hier bedarf es dringend einer Nachbesserung. Es ist aber auch nur einer von vielen Missständen im Hartz IV Bereich. Eigenverantwortung wird so vernichtet oder kommt gar nicht erst auf.

Trotzdem viel Erfolg,
Frank.

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Der Beitrag wurde am Thursday, den 6. November 2008 um 09:25 Uhr veröffentlicht und wurde unter Arbeitsleben, Arbeitslos / Hartz IV, Gesellschaft abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

77 Reaktionen zu “Hartz IV - Von Problemen mit unter 25 jährigen und der Bedarfsgemeinschaft”

  1. Peter

    Kleine Berichtigung.

    Jugendliche unter 25 Jahre bekommen auch wenn sie daheim wohnen müssen den Regelsatz gezahlt (80% davon). Die Kinder die dies dann nicht bekommen haben aber dann Eltern die wirklich gut verdienen. Ein normale Arbeiter Familie 2 Personen kann leicht bis zu €3800 netto verdienen und trotzdem bekommen die Jugendlichen Hartz IV.

    In besondere Ausnahmefälle können auch Jugendliche unter 25 Jahre ein eigene Wohnung bekommen. Auch können die Kiddies durch was gespart haben die, die nicht erst aufbrauchen müssen bevor Hartz IV gibt. Ein 20 jährige darf z.B schon €4000 eigene Schon Vermögen haben und bekommt trotzdem Geld vom Staat.

  2. Frank

    @Peter: Nichts für ungut, schön wenn sie den vollen Regelsatz bekommen, doch davon kann man nichts ansparen. Kann ja jeder auch selbst ausrechnen bis wann einem Hartz IV zusteht. 351 € * Personen + Miete ergibt im Normalfall den maximalen Hartz IV Satz für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Davon zieht man nun die Einkommen ab, abzüglich Selbstbehalt usw. Bleibt dann eine Differenz, so steht einem Hartz IV zu.

    Klar können Jugendliche auch ein gewisses angespartes Polster haben, doch dazu muss es erst einmal entstehen können.

  3. Peter

    Leider falsch gedacht.

    Solange die Eltern nicht von Hartz 4 leben,sondern arbeiten gehen (zumindest einer davon) können diese rund €3800 netto verdienen und für ihr Kind wird es immer noch 80% von Regelsatz geben.

    Problematisch und da gebe ich dir recht, ist wenn die Eltern selber von Hartz 4 leben (müssen).

  4. Frank

    @Peter: Für mich wäre durchaus einmal interessant wie du auf die 3800 € Netto kommst. Eine Beispielrechnung wäre da durchaus Hilfreich.

  5. Peter

    @Frank,

    So einfach aus den Stegreif erklären kann ich es dir nicht. Ich war aber von Jan 2005 bis Sep 2006 beim örtlichen Jobcenter in die Leistungsabteilung beschäftigt. Daher weis ich eigentlich von keinen Fall wo jemand unter 25 Jahre keine Hartz 4 bekam nur weil seine Eltern gearbeitet haben.

    Wie gesagt die Sache sieht ein wenig anders aus wenn die Eltern auch von Hartz 4 leben müssen. Aber auch hier bekommt ein “Zwangsheimsitzer” wenn auch über die Bedarfgemeinschaft zusätzlichen Geld. Sie es wegen die größere Wohnung die eine Familie haben kann, aber auch weil die Kinder dann auch ihren Anteil an Hartz 4 bekommen.

    So einfach in die Luft sind die Kiddies nicht und auch die Eltern nicht. Nur zählen dann alle zusammen zu eine Bedarfsgemeinschaft.

    Und €200 pro Lebensjahr gibt es als Schonvermögen. Somit kann ein 20 jährige schon alleine €4000 ersparnisse haben und bekommt trotzdem Hartz 4.

    Sogar ein eigene PKW im Wert bis zu €7000 ist möglich…

  6. Steuerzahlende mutter

    Die Gesetze haben sich 2007 geändert ,denn Jugendliche unter 25 Jahre haben keinen eigenen Anspruch auf den Regelsatz von 80%, weil sie in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern/Elternteil und ev.jüngere Geschwister gesteckt werden,so wird es zumindestens gehandhabt.Eigentlich eher andersrum,die nicht bedürftigen Familienmitglieder werden in die Bedarfsgemeinschaft des arbeitssuchenden Jugendlichen gezwungen(egal ob Unterhaltspflicht laut BGB vorliegt oder nicht-z.B. bei Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung)Das heißt Eltern und Geschwister werden zur Bedarfsgemeinschaft gemacht,obwohl sie weder bedürftig sind noch Hart 4 beantragen wollen.man zwingt sie in ein Gesetz mit dem sie nichts zu tun haben wollen Alle werden gezwungen Kontoauszüge,Einkommen usw. vorzulegen.Die Einkommen werde alle in einen Topf geschmissen und auf alle verteilt.Erst wenn alle bedürftig sind,erhält jeder einen Anteil Hartz 4.(nicht der Jugendliche selbst)
    D.h. Es kann passieren,dass der Jugendliche keinen Cent erhält,die Eltern/Elternteil auf Hartz4niveau leben müßen,mit allen Schikanen(Wohnungsgröße, Energieverbrauch, Ernährungskosten Meldepflicht usw.)Den jüngeren Geschwistern gesteht man auch nur noch den Hartregelsatz zu ohne Bildungskosten.Ihr Kindergeld welches bei z.B. Zahlung von Halbwaisenrente/Unterhalt über den Regelsatz liegt,wird per Hartzgesetz über Umweg Elternteil für den Unterhalt des erwachsenen Jugendlichen mißbraucht.(Nur noch der Erstgeborene hat eine Chance auf gute Bildung) Es gibt für Eltern und Geschwister keine Sonderfreibeträge,nur die lächerlichen Hartz4freibeträge.(nicht mal Selbsterhalt nach BGB),damit sie nicht in Armut fallen.
    Weitere Folgen:Ohne Hartz 4 Anspruch ist ein Jugendlicher ab 23 Jahre nicht mehr Krankenversichert,weil er aus der Familienversicherung rausfliegt.(Den Beitrag können ja die Eltern auch noch erarbeiten,sind ja nur ca.135€)Der Jugendliche hat keinen Cent,um sich zu bewerben.(die Eltern auch nicht-sitzen ja auf Hartz4niveau)Eltern von ausgebildeten Jugendlichen haben auch keinen Kindergeldanspruch,somit haben sie auch nicht die Möglichkeit für diese Jugendlichen Kindergeldzuschlag zu beantragen.Sie sitzen in der Hartz4falle,trotz Vollzeitjob,denn wer verdient schon soviel,dass er nebenbei über 500€ (Regelsatz+ Mietanteil+ Krankenversicherung)ohne Unterhaltspflicht für einen erwachsenen Jugendlichen abzweigen kann.
    Nicht nur der Jugendliche ist rechtslos,sondern seiner ganzen Familie wird das BGB und Grundgesetz aberkannt.Wer mißbraucht hier wem?Der Jugendliche den Staat? wers glaubt.
    Meine eigenen Erfahrungen 2007

  7. Dr. Satori

    Ich sehe das nicht so dramatisch, wie es hier dargestellt wird. Schließlich bleibt den betroffenen Personen immer noch das Mittel der Selbsttötung, die in diesem Falle alle Probleme lösen würde. Man kann ausziehen (besser gesagt: man wird ausgezogen, wuhahahaha) und bekommt ein schönes Einzelplätzchen in ruhiger, romantischer Umgebung, ohne dass dafür auch nur ein einziger Cent bezahlt werden muss.

  8. Steuerzahlende mutter

    Es gibt eine bessere Lösung, um diesen Hartzwahnsinn zu entfliehen.
    Die Eltern ziehen aus und nehmen den erwachsenen Jugendlichen nicht mit.Nur so haben sie eine reele Chance den Bevormundungen des Staates zu enfliehen und der Enteignung zu entkommen.Sie dürfen sich wieder Familie nennen und für sie gilt wieder Grundgesetz,BGB und Datenschutz.Ihnen kann keiner Wohnungsgröße, Ernährungskosten Autowert usw.vorschreiben.Sie dürfen ihren schwer erarbeiteten Lohn für eigene und die Bedürfnisse der jüngeren Kinder einsetzen.
    Der Jugendliche ist nach Anlaufschwierigkeiten wieder krankenversichert und hat ein Recht auf Grundsicherung,weil die Eltern nach BGB nicht unterhaltspflichtig sind.(Trifft dann wirklich nur reiche Eltern unter bestimmten Bedingungen oder unterhaltspflichtige Eltern unter Berücksichtigung des Selbsterhaltes)
    Diese Lösung kommt dem Staat und Steuerzahler teurer,als wenn man Jugendlichen den Regelsatz von 80% zugestanden hätte.Aber man hat sogar die Krankenversicherungsbeiträge und Kindergeld zu Lasten der Familie eingesparen.
    Der Vorwurf Sozialmißbrauch ist unangebracht.Eltern haben mit Ausbildungsende ihrer Kinder ihre Pflicht gegenüber Staat,Wirtschaft und Steuerzahler erfüllt und irgentwann auch ein Recht auf Leben.Man kann sie nicht bis zur Selbstzerstörung für die hohe Jugendarbeitslosigkeit zur alleinigen Verantwortung ziehen.Der Staat mißbraucht Familien zur Sanierung und fördert Familienarmut.

  9. Steuerzahlende mutter

    Jetzt mal aus Sicht des erwachsenen Jugendlichen,er ist diesem Gesetz chancenlos ausgeliefert.
    Er hat kein Recht auf eigene Grundsicherung,er hat kein Recht auf Unterhalt der Eltern,er hat kein Recht auf kostenlose Krankenversicherung,er hat kein Recht auf Schutz seiner Menschenwürde,er hat kein Recht auf eigenständiges Leben.
    Er ist der Willkür und dem Wohlwollen vom Amt und Eltern ausgesetzt.Er hat keinen Cent für sich,nicht mal für Bewerbungen.Er trägt die Last,wenn sein Familie wegen ihn in Hartz4 fällt.
    Er trägt das Risiko obdachlos zu werden,er trägt das Risiko von seiner Familie getrennt zu werden.Er trägt das Risiko bei kleinsten Verfehlungen ohne Grundsicherung dazustehen,(Sanktion bis auf “0″)
    Er erhält bevorzugt 1€ Jobs.
    Was hat unsere Jugend verbrochen,dass man sie so behandelt?
    Das rächt sich.

  10. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Deine Darstellung stimmt so nicht ganz, jemand der Hartz IV bezieht ist automatisch Krankenversichert, es sei denn er ist Familienversichert.

  11. Steuerzahlende mutter

    U25 die keinen Anspruch auf Hartz4 haben,weil man die ganze Familie auf Hartzniveau gedrückt hat,sind ab 23 Jahre nicht mehr krankenversichert,weil sie aus der Familienversicherung rausfliegen.Sie müßen sich “freiwillig” krankenversichern und das ist Pflicht.Wenn sie diese nicht bezahlen können(wie auch ohne Einkommen)bauen sie staatlich verordnete Krankenversicherungsschulden auf.Es gibt kein Gesetz,welches Eltern verpflichtet die Krankenversicherung ihrer erwachsenen Kinder zu erarbeiten.
    Das ist der gleiche Effekt,wie bei eheähnlichen Beziehungen.

  12. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Sorry aber das ist Quatsch was du da erzählst. Die Krankenversicherung wird im Falle eines Anspruchs auf Hartz IV diese Beiträge übernehmen. Selbst wenn der Anspruch nur 1€ beträgt.

  13. Steuerzahlende mutter

    Ich kann Dir nur sagen was ich selbst erlebt habe.Es gilt noch nicht mal die 1 Cent Reglung um die Krankenversicherung abzusichern.Es geht hierbei nur um Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung,deren Familie soweit enteignet wurde,dass sie alle nur noch Hartz4niveau haben,also keinen Anspruch.

  14. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Nochmals Sorry, aber keiner wird enteignet, oder auf Hartz IV niveau gedrückt, entweder man ist auf diesem Niveau oder man ist es nicht!

  15. Steuerzahlende mutter

    Wie würdest Du es dann bezeichnen,wenn eine alleinerziehende Mutter für den Unterhalt und die Krankenversicherung ihres erwachsenen Kindes verdonnert wird,man über ihren Lohn bestimmt.Ihr per Hartzgesetz verbietet diesen Lohn für unterhaltsabhängige Kinder vorrangig einzusetzen,weil der Hartzregelsatz für Kinder zu niedrig ist und keine Bildungskosten enthält.Ihr nur noch eine Miete auf Hartz4niveau zuerkennt,alles was darüber liegt,muß sie vom Regelsatz abhungern.Wärend der andere Elternteil unantastbar ist.Für diesen gilt das BGB,somit keine Unterhaltspflicht.Die Mutter ist nach BGB nicht unterhaltspflichtig und wird dank des genialen Begriffes Bedarfsgemeinschaft somit enteignet.Sie hat kein Recht auf Selbsterhalt für sich und ihre unterhaltsabhängigen Kinder.

  16. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Du mischst hier ganz schön viele Dinge so, das keiner mehr durchsieht. Also Punkt eins ist der, zum Unterhalt für ein Erwachsenes Kind wird keiner verdonnert. Entweder der Anspruch besteht oder er besteht nicht, das gilt für beide Elternteile! Was du meinst ist die Bedarfsgemeinschaft, eine Gruppe von Menschen die zusammen den Lebensunterhalt bestreitet. Kannst du Nachweisen, das dein erwachsenes Kind auf eigenen Beinen steht, dann muss es nicht zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft gehören! Auch wenn es in der Wohnung mit lebt!

    Als Anmerkung sei auch gebracht, das dies im späteren Leben umgedreht auch passieren kann, das der Nachwuchs für die Pflegekosten der Eltern aufkommen muss. Wenn er genügend verdient! Sowas nennt man Familie, für einander da sein!

    Weiter oben hast du erwähnt, das man irgendwann einmal Anspruch auf ein eigenes Leben haben sollte. Nun ja, ehrlich gesagt, warum hast du dann Kinder? Um nicht mehr für sie da zus ein nach dem sie Erwachsen sind? Gehören deine Kinder dann nicht mehr zu deinem “eigenen Leben” ?

  17. Steuerzahlende mutter

    Also nochmal ganz langsam.
    Eltern von U25 mit abgeschlossener Ausbildung haben laut BGB keine gesteigerte Unterhaltspflicht,dies gilt für Beide.Durch die Verschärfung der U25 Reglung zählen diese Jugendlichen zur BG der Eltern/Elternteil und jüngeren Geschwister.Somit wird das BGB abgehangen,denn in einer BG sind alle verpflichtet füreinander aufzukommen,bis alle auf Hartz4Niveau oder darunter sind.
    Es gilt in gerader Linie immer Unterhaltspflicht auch nach BGB,der Selbsterhalt liegt da aber nicht bei 348€!!!,keiner schreibt einen Miethöhe vor und es werden vorangige Unterhaltspflichten berücksichtigt.
    Dank des genialen Begriffes Bedarfsgemeinschaft werden jetzt Eltern zu einer Unterhaltspflicht verdonnert,die das BGB zum Schutz nicht vorsieht.Krass ist es bei Alleinerziehenden,da wird der eine Elternteil nach BGB behandelt und der andere Elternteil nach Hartz4Gesetz.Der Elternteil der so blöd ist den erwachsenen Jugendlichen Wohnrecht einräumt, muß auf der Arge Kontoauszüge,Lohnbescheinigung,Mietnachweis,Autowert usw. offenlegen.Ihm nimmt man den ganzen Lohn weg und verteilt ihn solange bis der Jugendliche den Anspruch verliert.Wenn der Lohn nicht reichen sollte,Pech gehabt,dann wird der Elternteil auch zum Hartz4Empfänger mit allen Pflichten.In diesem Fall hat dann der Jugendliche, Elternteil und die Geschwister Anspruch auf anteilige Hartzleistung (genau dies wird im BGB ausgeschlossen) und der Jugendliche ist Krankenversichert-welch ein Glück.(Ironie)
    Es geht bei der verschärften U25 Reglung nicht um besserverdienende Eltern und Eltern die es sich leisten können.Wenn Du es nicht glaubst,ich hab es schwarz auf weiß-mein Bekanntenkreis wollte es auch nicht glauben,dass ich zu einer Unterhaltspflicht herangezogen werde,die das BGB nicht kennt(Einzelelternunterhaltspflicht) und die ich nicht leisten kann.Mein Sohn hat dadurch Krankenversicherungsschulden in Höhe von 1080€.
    Meine Kinder gehören immer zu meinen Leben,ich unterstütze den erwachsenen Sohn wo ich kann,aber auf freiwilliger Basis und nicht zu Lasten der unterhaltsabhängigen Kinder und unter Aberkennung von BGB Grundgesetz und Datenschutz.Mein Großer hatte ein Leben unter Hartzniveau nicht kennengelernt(erst mit Ausbildungsende)Dies steht den jüngeren Geschwistern auch zu,dafür geh ich arbeiten.Ich bin Mutter und ich werde es nicht zulassen, das meine minderjährigen Kinder auf untersten Niveau leben müßen,weil ihr erwachsener Bruder arbeitssuchend ist.
    Ja und stell Dir vor Eltern sind auch nur Menschen und wenn sie vollberufstätig sind haben sie irgentwann mal ein Recht ihren Lohn in Urlaub oder andere schöne Dinge zu stecken oder bist Du der Meinung das man Eltern auch nach Ausbildungsende ihrer Kinder weiter auf Hartz4niveau leben müßen,nur weil die erwachsenen Kinder arbeitslos werden.Dann kann man das BGB abschaffen.

  18. Steuerzahlende mutter

    Und nun aus Sicht der Geschwister(eigentlich Halbgeschwister),um Dich vollends zu verwirren.
    Beide haben Halbwaisenrente,nebst kleine Betriebsrente ihres toten Vaters(50€)und Kindergeldanspruch.
    beide Kinder müßen von diesem Geld ihren Regelsatz abdecken und ihren Mietanteil selbst bezahlen.Bisher hatte ich ihnen die kleine Betriebsrente als Taschengeld gelassen,damit sie lernen mit Geld umzugehen.Der 16 jährige hatte noch einen Schülerjob(50€),um sein Taschengeld aufzubessern.
    Beide mußten ebenfalls Kontoauszüge,Einkommensnachweise offenlegen,obwohl es kein Gesetz gibt welches eine Unterhaltspflicht unter Geschwistern vorsieht,aber Dank des genialen Begriffes Bedarfsgemeinschaft,sitzen sie auch in der Hartzfalle.
    Die Rechnung sah dann so aus.Die 18 Jährige mußte ihr Taschengeld und die Halbwaisenrente für ihren Regelsatz und Mietanteil benutzen,das Kindergeld welches zum Teil über diesen Bedarf lag,wurde über Umweg Mutter für den Unterhalt des erwachsenen Bruders mißbraucht.Sie durfte nicht mal die Monatskarte zum Gymnasium (72€)davon bezahlen,weil diese die Arge nicht anerkennt.Der Jüngere hatte von seinem Schülerjob keinen Pfennig,weil dadurch ebenfalls der Kindergeldüberhang dem erwachsenen Bruder angerechnet wird.
    Die 18 Jährige wollte nach dem Abi für ein Jahr in die USA als Aupair,dafür brauchte sie ihr Taschengeld zum angespart.Aupairagenturen kosten Geld.Ich durfte beide nicht über Hartzniveau unterstützen,weil mein Lohn bis auf Hartz4niveau für eine nichtvorhandene Unterhaltspflicht mißbraucht wurde.
    Meine Tochter hat ihr ABI und ist jetzt in der USA,weil ich lieber verhungere,als meinen Kindern den Bildungsweg zu versperren.

  19. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Ich kenne deinen Fall nicht, weder die genauen Unterlagen noch andere Details. Für mich sieht es aber auch so aus, jedenfalls nach dem was du hier geschrieben hast. Das du dir auch alles gefallen lässt, was die ARGEN die auftischen. Ein bisschen Kampfbereit und Kreativ muss man schon sein, wenn man sich gegen diesen Amtsschimmel durchsetzen will. Klingt vielleicht jetzt blöd, aber dies ist meine Erfahrung!

  20. Steuerzahlende mutter

    stell Dir vor ich war sogar beim Anwalt für Soziales.Das ist Hartz4 Gesetz und rechtens,das BGB gilt in einer Bedarfsgemeinschaft nicht.Ich wollte klagen,ohne Anwalt keine Chance.
    Mein Sohn ist mitlerweile 25 Jahre,ich bin Pleite und werde lange brauchen um mich davon zu erholen,aber ich habe meine Menschenwürde wieder.
    Ich bete und hoffe,dass keines der jungeren Kinder nach Ausbildungsende wieder arbeitslos wird,dann geht der Sch.. von vorne los.
    Ich hatte mich hier nur reingehangen,weil man behauptet hat,das berufstätige Eltern 3800€ Netto haben dürfen,bevor sie zur Unterhasltspflicht herangezogen werden und der nichtbetroffene Bürger glaubt das wirklich.

  21. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Das mit den 3800 € Netto ist mir auch unverständlich und stimmt meiner Meinung nach auch nicht. Schon die einfachste Berechnung zeigt dies auf. Ich hoffe du bleibst diesem Blog trotzdem treu?

  22. Steuerzahlende mutter

    Ja,ich werd ab und zu mal reinsehen.Vieleicht meldet sich mal ein Bürger,der nen guten Anwalt kennt,der diesen Wahnsinn beendet.

  23. ????

    Also ich hab das nicht so ganz verstanden mit dem hartz 4.
    Ich hätte da mal eine frage und hoffe ihr könnt Sie mir beantworten..
    Ich bin fast 19 Jahre alt und möchte gerne nächstes Jahr eien Ausbildung anfangen….ich wollte wissen wie es mit dem Geld aussieht, dass man von der Ausbildung verdient? Wird das ganze Geld abgezogen ?? Wenn ja könnte ich das verhindern indem ich ausziehe z.B mit einer Freundin zusammen lebe und durch die Ausbildung hätte ich ja genug geld für die miete und wäre dann raus aus dem hartz 4 oder???
    Bitte schreibt zurück

    lg BiBi

  24. Steuerzahlende mutter

    Wenn Du genug Geld hast,um Deinen Lebensunterhalt+Miete abzusichern,bist Du ein freier Bundesbürger und kannst hinziehen wohin Du willst.(Gilt aber nur solange wie Du kein Hartz4 beantragen mußt)Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht aber weiter,weil Du die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast.
    Ansonsten gilt Bedarfsgemeinschaft und Dein Einkommen wird angerechnet.Ausbildungsvergütung auf Deinen Bedarf + Mietanteil.Kindergeld ist Einkommen der Eltern und kann bei “Überschuß”den Eltern angerechnet werden.

  25. ????

    Hmm also wenn ich mit der ausbildung angefangen habe oder ein Job irgendwo habe mitdem ich selbstständig leben könnte kann ich dann zum amt gehn und sagen ich möchte das mit dem hartz 4 nicht mehr hab job usw und dann kann ich ausziehen so wird das dann auch nicht vom dem geld von meinen eltern abgezogen.
    und wie mach ich das mit dem umzug ? hab keine ahnung

  26. ????

    Ehm noch ne frage meine mama ist alleinerziehend ich lebe mit ihr und meinem Bruder in einer Wohnung. Wir bekommen Hartz 4 kann ich unter diesen Umständen wirklich ausziehen??? also wenn ich ne ausbildung hätte und mir eine wohnung leisten könnte, könnte ich dann ohne Probleme ausziehen obwohl wir in harz 4 leben ???? bitte antworten

  27. Steuerzahlende mutter

    Also,wenn Du genug Einkommen hast,meldest Du Dich aus der BG ab und kannst hinziehen,wohin Du willst.Du mußt dann nicht für Deine Eltern aufkommen.
    Haken:Du mußt zusehen,wie Du Kaution,Möbel usw. zusmmenbekommst, da Du darauf keinen Anspruch hast.Ansparen wirst Du es auch nicht können,weil Du ja momentan Mitglied einer BG bist.Deine Chancen auf eigene Wohnung liegen damit bei fast 0,denn Du mußt auch noch einen Vermieter finden,der einen U25 in Ausbildung ne Wohnung vermietet.
    Falls irgentetwas mit der Ausbildung oder Job schiefläuft verweist man Dich wieder an Deine Eltern,solange Du keine Berufsausbildung abgeschlossen hast.Dein Fluchtversuch ist aussichtslos.
    Meine pers.Meinung: Normal ist es bis Ausbildungsende bei seinen Eltern zu wohnen.Erst mit Ausbildungsende ist man nach dem BGB wirtschaftlich selbständig.Bis dahin sind die Eltern zuständig.Das war schon vor Hartz4 so.
    Allerdings ist es nicht in Ordnung,dass nun Kinder indirekt ihre Eltern versorgen müßen und somit keine Möglichkeit mehr haben Geld anzusparen,um sich nach Ausbildungsende eine Wohnung leisten zu können.Sie werden damit in eine Abhängigkeit gezwungen,die einen Auszug auf Staatskosten mit spätestens 25 Jahren vorprogrammiert.Sowas gabs vor Hartz4 nicht.Deine Flucht aus Hartz4 mit Auszug auch ohne Ausbildung zu entkommen ist verständlich,weil Du Dein Leben aufbauen willst.Du hast aber,wie alle U25 darauf kein Recht-Dank Hartz4

  28. Steuerzahlende mutter

    Du vergißt,dass mit “Wohnung leisten”,dein Lebensunterhalt auch noch abgesichert werden muß.Wenn Du da nur 350€ Hartzsatz ansetzt ist das verdammt wenig.Damit lebst Du schlechter als momentan,weil Du Fixkosten vergißt GEZ,Betriebskostennachzahlung,Fahrkosten usw.)die Du selber tragen mußt.

  29. Frank

    @Steuerzahlende mutter: Ich muss sie etwas berichtigen, wer einmal zuhause ausgezogen ist, kann nicht zurück an die Eltern verwiesen werden. Das stimmt so einfach nicht, ich kenne genügend Menschen die U25 sind, gearbeitet haben, Hartz IV beantragen mussten und ihre Wohnung ohne Probleme bezahlt bekommen haben.

  30. Steuerzahlende mutter

    Gilt das auch für U 25 ohne abgeschlossene Ausbildung,die nach dem Stichtag ausgezogen sind? Greift hier nicht die Unterhaltspflicht der Eltern nach BGB?

  31. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: ALG II hat nichts mit der Unterhaltspflicht der Eltern zu tun! Unterhalt wird höchstens auf ALG II angerechnet, wenn denn welcher gezahlt werden könnte. Mehr aber auch nicht, das ALG II ist ja das SGB II.

  32. Steuerzahlende mutter

    Die Arge wird die Einkommen beider Eltern überprüfen,bevor sie zahlt,weil Unterhalt nach BGB vorrangig ist.Dies ist möglich weil der volljährige U25 noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat.Hier gilt BGB.
    Und wenn Auszug und Antrag auf Alg.2 zeitnah ist,muß er zurück zur Mutter, weil die Arge ihm Auszug um Leistung zu erschleichen unterstellt.-Was “zeitnah” für die Arge ist,weiß ich allerdings nicht

  33. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Wenn eine Person über 18 Jahren alleine in einer Wohnung wohnt, diese selbst finanziert und keine ALG II Leistungen beansprucht hat, dann passiert folgendes. Nehmen wir mal an, die Person ist nun auf ALG II angewiesen und arbeitsfähig, das hat nichts mit abgeschlossener Berufsausbildung zun tun. Eine Überprüfung des Einkommens der Eltern wird nicht stattfinden, mit welchem Recht auch? Da diese nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Genausowenig hat ALG II mit der Unterhaltspflicht, wie oben schon von mir erwähnt zu tun.

  34. Steuerzahlende mutter

    Dem kann ich nicht zustimmen,weil z.B. bei Alleinerziehenden mit minderjährigen und volljährigen Kindern ohne abgeschlossene Ausbildung U25 auch vom außerhalb der BG lebenden Elternteil das Einkommen zwecks Unterhaltszahlung überprüft wird.Dies gilt auch wenn beide Eltern nicht in der BG des unterhaltsberechtigten Jugendlichen leben.
    Mit welchem Recht? Ganz einfach Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben,auch wenn diese nicht im Elternhaus wohnen.
    Allerdings geht es hier hummaner zu,weil man sich ans BGB halten muß.Die Eltern haben einen Selbsterhalt.
    Der gesetzliche Unterhaltsanspruch ist dem ALG 2 vorrangig und hat somit doch indirekt was mit dem SGB zu tun.

  35. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Es wird nur geprüft in wie weit Unterhalt gezahlt wird oder gezahlt werden kann. Dies wird auf ALG II logischwerweise angerechnet. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem dies Überprüft worden ist. Lediglich die Einnahmen der BG wurden geprüft, klar wenn Unterhalt dabei ist, dann wird dieser angerechnet. Allerdings kann niemand angewiesen werden, zu seinen Eltern zurückzuziehen! Das würde schon alleine gegen das Grundrecht verstoßen!

  36. Steuerzahlende mutter

    Und wenn ein Elternteil zahlungsfähig sein sollte fordert man von ihm die gezahlte Leistung an das Kind zurück.
    Schau mal in Arbeitslosenforen.Da melden sich genug Jugendliche,denen man Hartz4 verweigert,weil man sie ans Elternhaus verweißt.Bis diese sich gerichtlich durchgesetzt haben sind sie obdachlos,weil sie die Miete nicht mehr zahlen können.
    Verstößt die U 25 Reglung nicht gegen das Grundgesetz ? Verstößt das Hartz4Gesetz nicht gegen das Grundgesetz ?

  37. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Hmmm also, wer in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, der sollte dies auch tun, solange eine Pflicht dafür besteht. Laut Gesetz wird Unterhalt auf ALG II angerechnet. Was spricht also dagegen, zu viel gezahltes ALG II zurückzufordern? Das Kind hätte ohne Probleme seine Unterhaltsansprüche durchsetzen können. Ich denke nicht, das der Staat auch für versäumte Unterhaltszahlungen von Eltern aufkommen sollte.

  38. Steuerzahlende mutter

    Ich möchte nicht,dass ein 19 jähriger seine Lage noch mehr verschlechtert,weil er ohne Grundlage der BG entfliehen will. Diesem Jugendlichen hilft nur ein Ausbildungsplatz meinetwegen weit weg,damit er Anspruch auf Wohnung oder WG-Zimmer vom Amt hat.Nach Ausbildungsende kann ihn kein Amt mehr zwingen in die BG zurück zu ziehen. Wenn er jetzt “hintenrum” auszieht ist der Ärger und die Willkür vom Amt schon vorprogrammiert.

  39. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Wer in einer Ausbildung ist, der hat sowieso keinen Anspruch auf ALG II. Und zum letzten mal, wer einmal ausgezogen ist, kann nicht gezwungen werden wieder bei den Eltern einzuziehen!

  40. Steuerzahlende mutter

    Nein man zwingt ihn nicht direkt,sondern verweigert nur die Antragsannahme mit der Begründung “die Eltern sind zuständig”Das ist der neuste Trend auf den Argen.

  41. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Die Annahme eines Antrags, kann gar nicht abgelehnt werden! Sollte dies geschehen, die Geschäftführung der ARGEN sollte ein guter Anlaufpunkt sein!

  42. Steuerzahlende mutter

    Wenn das mit dem Auszug so “leicht” ist frag ich mich ernsthaft für welche Familien,das Auszugsverbot erfunden wurde. Jugendliche dürfen aus sozialen Gründen ausziehen.Jugendliche. die “hintenrum” ausziehen brauchen nicht zurück. Wer bleibt übrig?

  43. evyu

    Hallo,
    ich bin 22 und werde in Ma 23 und bin Arbeitslos bekomme zurzeit Normale Arbeitslosengeld bis zum 30.06.09 falls ich bis dahin kein job habe kann ich Hartz 4 anmelden ich wohne zurzeit mit Eltern zusammen der Vater arbeitet und bekommt 1800 € Netto Lohn ich habe auch 2 geschwistern eine ist 21 eine ist 16 die grössere schwester studiert bei einer UNI und bekommt Bafög Mutter ist Hausfrau

    Vater 1800€ +308€ Kindergeld und ich zahle noch 300€ Unterhaltskosten kann ich Hartz 4 beantragen wenn ich kein Job habe

  44. AFG

    Hallo evyu. Nach dem Ablauf der Ansprüche aus Arbeitslosengeltd I, geht Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II über. Da die Arbeitslosigkeit nicht beendet wurde. Einen Antrag auf Leistungen des SGB II (Hartz IV)ist unausweichlich, da Du dich dem Arbeitsmarkt zuverfügen stellen musst. Nach dem du den Antarg auf Hartz 4 gestellt hast, wird dann auf die Voraussetzungen des Gesetzes geprüft, welche Ansprüche Du hast.
    So.Du wirst 23, bist erwerbsfähig und wahrscheinlich hilfsbedürftig und keine Ansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetz hast.
    Du wohnst in einer Bedarfsgemeinschaft mit Eltern und Geschwistern. Solange du unter 25 und unverhairatet bist. Dein Vater hat die Pflicht als einzige Verdiener für die Unterhalt zu sorgen. Wenn Du denn Antrag gestellt hast, wird dann auf das Einkommen deinens Vatres geprüft, ob Du Ansprüche in Geld gegen die Agentur für Arbeit hast.
    Meine Empfehlung falls die soziale und kulturielle Lage zulässt, eigene Wohnung mieten und eigene Ansprüche beantragen. Grüß

  45. Steuerzahlende mutter

    Sieh zu das Du vor ALG 2 ne Wohnung hast,sonst seit ihr alle ne Zwangs-BG und ab 23 fliegst Du auch noch aus der Familienversicherung.
    Du kannst Dir leicht ausrechnen,ob Du Anspruch hast.
    2x 90% + 2X 80% + Miete (muß angemessen sein)+ lächerlicher Freibetrag für berufstätigen Vater ca 310€. Egal was bei rauskommt,Deine gesammte Familie wird auf Hartz4 gedrückt.
    Falls Du Anspruch haben solltest,werden alle durch die Horizontalberechnung bedürftig gerechnet,dh. alle sind Hartz4Empfänger. Nichts mit Hausfrau Deiner Mutter-sie hat dann ihre Bedürftigkeit zu beenden,Deine Geschwister sind ja über 15 Jahre und somit arbeitsfähig,dh. auch sie werden Argekunden. Nur die Studentin ist raus,weil sie keinen Anspruch hat.
    Falls Du keinen Anspruch haben solltest (weil das Einkommen Deiner BG zu hoch ist),darf Deine Familie zu Deinen Regelsatz auch noch Deine freiwilligen Krankenkassenbeiträge ab 23 Jahre bezahlen.
    Außerdem muß Deine Familie alle Hartz4Bedingungen erfüllen,wie Wohnungsmiete,Autowert,Sparguthaben usw.Alle müßen Kontodaten offenlegen.
    Tu Dir und Deiner Familie den Gefallen und zieh aus,solange Du keinen HartzAntrag gestellt hast.

  46. marlis

    Meine Tochter ist 22 Jahre. Sie ist im September 2007 ausgezogen und hat sich selbst finanziert. Seit September 2008 ist sie in einer Ausbildung. Sie lebt nun von 218,– Schülerbafög und 154,– Kindergeld. Da dies nicht reicht, hat sie im Oktober 2008 Hartz IV beantragt. Dies soll jetzt abgelehnt werden, weil sie noch nicht 25 Jahre alt ist und damit keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

  47. Frank

    @marlis In deinem Fall wird Hartz IV nicht abgelehnt weil sie unter 25 ist, sondern weil sie in einer Ausbildung ist. Denn Auszubildende haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Sie könnte noch Wohngeld beantragen, bei einem solch geringen Einkommen sicher nicht wenig.

  48. marlis

    Wohngeld wurde schon abgelehnt, da sie Schülerbafög bezieht. Welche Möglichkeiten bestehen denn dann noch? Wir sind mit unserem Latein am Ende.

  49. Steuerzahlende mutter

    schau mal was ich im i-net gefunden habe
    -Deshalb hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) diese neue Möglichkeit bekannt gemacht. Auszubildende, Schüler und Studenten können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der “Hartz IV”-Regelung beantragen. Das gilt seit Jahresbeginn.Der Auszubildende muß Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten und tatsächlich Kosten für Miete und Heizung haben. Das sind die zwingenden Bedingungen für eine Beantragung.Viele Lehrlinge wohnen naturgemäß noch bei Ihren Eltern.Wenn Sie im Elternhaus ein Teil der Miete und der Heizungkosten tragen müßen, kann dies beantragt werden. Das wird wohl jeder schaffen der Arbeitagentur dies nachzuweisen.-
    gilt ab 07.vieleicht hilfts weiter

  50. Steuerzahlende mutter

    oder noch besser -hier gleich mit möglichkeit den antrag runterzuladen
    http://fau-duesseldorf.org/nachrichten/mal-ein-gutes-gesetz/

  51. marlis

    Vielen Dank! Werde dies alles mitnehmen, denn am Freitag haben wir einen Termin bei der Arge. Gilt dies auch, wenn mein Kind nicht mehr bei mir wohnt? Ich kann nicht glauben, dass Jugendliche, die ihr Leben in die Hand nehmen bestraft werden und keinerlei Unterstützung erhalten. Im Moment sieht es aber so aus, dass meine Tochter durch aller Raster fällt. Zu dem Wohngeld möchte ich noch sagen, dass Bafög automatisch Wohngeld ausschließt. Das steht auch als Begründung unter ihrer Ablehnung. Mich würde aber trotzdem interessieren, wenn der Antrag meiner Tochter jetzt wirklich abgelehnt wird (aus welchen Gründen auch immer), welche Möglichkeiten es noch gibt.

  52. Steuerzahlende mutter

    Gerade weil Dein Kind eine eigene Wohnung hat wurde dieser Wohnungszuschuß für Auszubildende auf den plan gebracht.Wie siehts mit Kindergeldzuschlag aus?

  53. marlis

    Bei der Kindergeldkasse müssen wir jedes Jahr alles mögliche nachweisen. Diese Zuschuss ist noch nie genehmigt worden. Morgen um diese Zeit sind wir schlauer, da wir um 10.00 Uhr einen Termin haben. Den Tip mit dem Wohnungszuschuss für Auszubildende werden wir mit anbringen.
    Ich dachte nur, dass es noch einiges geben könnte, was wir beachten müssen bzw. sollten. Wir sind nämlich absolute Neulinge auf diesem Gebiet.

  54. Frank

    @marlis: Ein gutes Buch zu Hartz IV kann nie schaden. ;)

  55. marlis

    Ich habe nicht gewusst, dass ich ein gutes Buch über Hartz IV benötigen würde, da Leute in meinem entfernten Umfeld sehr locker Hartz IV erhalten haben. Auch bei jeder Elternversammlung meines Sohnes bin ich überrascht, wer dem erlauchten Kreis angehört. Außerdem bin ich immer noch der Meinung, dass meine Tochter alles richtig gemacht hat und nun für ihre Dummheit bezahlen muss, sich selbst einen Ausbildungsplatz gesucht zu haben. Hat jemand noch einen tollen Tip für uns?

  56. marlis

    Waren heute bei der Arge. Meine Tochter hat grundsätzlich Anspruch auf Hartz IV, aber der Freund von ihr (Bedarfsgemeinschaft) verdient 200,– mehr als er darf, so dass er den Bedarf meiner Tochter damit auffüllen kann.

  57. Frank

    @marlis: Aufpassen, nur weil zwei Menschen zusammenleben muss das nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn zwei Menschen zusammenziehen, darf das von der ARGE nicht automatisch als eheähnliches Verhältniss angesehen werden. Ich glaube 1 Jahr lang wenn nicht sogar länger, müssen die ARGEn die Einkommen getrennt behandeln. Das Einkommen des Freundes darf nicht so einfach angerechnet werden. ;)

  58. Jens

    Hey ich hab da auch mal eine Frage ich bin 23 wohne zuhause und bin jetzt knapp 1 jahr arbeitslos,meine frage ist ob ich hartz4 bekomme.?meine mutter verdient etwa 2000€ netto im monat und mein vater ist arbeitslos grad geworden.Steht mir da ein hartz4 zu…?
    und noch etwas ich bin direkt nach der lehre arbeitslos geworden und bekomme nur 150€ Arbeitslosengeld da ja nur jetwas über 300€ hatte damals.Hätte ich auch sofort hartz4 beantragen könn.?Wenn ja kann ich wenn ich das jetzt mache und doch eine zusage bekomme eine nachzahlung bekommen.? und noch etwas hätte ich kindergeld bekommen könn..?

  59. Steuerzahlende mutter

    vergiß es. Du bekommst nix,weil Du per Hartzgesetz entmündigt bist. Momentan bist du wenigstens noch über Arbeitslosengeld krankenversichert,wenn diese Zahlung ausläuft,mußt Du Dich freiwillig versichern,man setzt voraus,dass das Deine Eltern zahlen.Familienversicherung ist ab 23 nicht mehr möglich.
    Deine Mutter muß für alle aufkommen,weil ihr jetzt eine BG ,statt Familie seit. Der feine Unterschied zwischen BG und Familie ist.Für die Familie gilt BGB,Grundgesetz und Datenschutz und Familienpolitik.Für eine BG gilt nur SGB bis zur Selbstzerstörung.
    Kindergeld steht Dir auch nicht zu,da Du Deine Berufsausbildung abgeschlossen hast und somit für die Kindergeldkasse Erwachsen bist.
    Du kannst versuchen einen Antrag zu stellen,es kommt dabei aber nichts weiter raus,als dass man Deine Familie demütigt, weil alle den Hartz4gesetzen ausgeliefert werden.Deine Mutter darf nur Regelsatz und Freibetrag von 240€ für Berufstätigkeit vom Lohn behalten,den Rest verteilt die Arge auf die bedürftigen BG-mitglieder.

  60. Andepa

    Ich habe da auch mal eine Frage. Mein Sohn hat nach der Schule gleich einen Lehre angetreten und einen Abschluss gemacht sowie 2 Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen.Er war also nie auf Harz 4 angewiesen. Da ich weiß dass die Regelung U25 eintraf ich glaube 2006, wollte ich gern mal wissen wie die Lage bei meinem Sohn wäre. Er ist 22Jahre und hat seit 1 Jahr eine eigene Wohnung die er selbst finanziert. Was ist wenn im Falle er keine Verlängerung bekommt und arbeitslos wird. Ich weiß dass er dann ersteinmal Anspruch auf Arbeitslosengeld hat…aber wie sieht es mit dem Amt aus? Also Harz 4 …kann er dennoch die Wohnung behalten oder muss er ausziehen und zu mir zurück ziehen?
    Wer kennt sich aus, über eine Meinung oder Antwort würde ich mich freuen.

  61. Frank

    @Andepa Wer einmal ausgezogen ist und dann Hartz IV beziehen muss, der kann seine Wohnung behalten. Zurück zu den Eltern kann ihn keiner zwingen.

  62. Annett

    Hallo, ich habe 1 frage, ich werde in mai 25 und möchte jetzt dämnächst aus den eltern haus ziehen, ich selber verdiene im monat 400 euro und kann so mit meine wohnung selber finanzieren, aber für den unterhalt fehlt mir die hälfte, kann ich da von harz4 leistung beziehen?

  63. Steuerzahlende mutter

    Vor Mai geht nichts,weil Du Deinen Lebensunterhalt nicht absichern kannst.
    Achtung: Dein 400 €-Job ist bestimmt nur nen Teilzeitjob.Nach neuer Gesetzeslage kann die Arge von Dir verlangen diesen Job zu kündigen und Dir einen der heißbegerten 1€ Jobs aufdrücken.Gilt ab 09.Welchen Sinn das hat,weiß ich nicht,denn damit kannst Du dann nicht mal mehr ne Wohnung finanzieren.

  64. Frank

    @Steuerzahlende Mutter: Da hast du was falsch verstanden, die ARGEN können einen 400 € Jobber nicht dazu auffordern einen 1€ Job anzunehmen! Sie können einen nur auffordern einen besser bezahlten Job anzunehmen, was ein 1€ Job wohl nicht sein dürfte!

  65. Steuerzahlende mutter

    stimmt!!!

    SGB II
    1. In § 10 Abs. 2 SGB II wird ein Punkt aufgenommen, der es dem Amt konkret ermöglicht, einen ALG II Bezieher (Aufstocker) zu zwingen, seine bisherige Tätigkeit aufzugeben, dies war bislang nur durch sinngemäße Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II möglich. Die Gesetzesbegründung nennt hier folgerichtig allein die Verringerung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für die Anwendung dieses neuen Punktes:

    “Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der bereits eine abhängige Beschäftigung (z.B. Minijob) oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, auf eine andere Tätigkeit verweisen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit führt.”

    Die allgemeine Befürchtung: ALG II Aufstocker, insbesondere geringfügig Beschäftigte, könnten dann zur Aufgabe ihres Jobs zugunsten einer Maßnahme zur Eingliederung (u.a. 1 EURO Job) gezwungen werden, hat sich damit nicht bestätigt.

  66. Marcel

    Hallo zusammen ich habe folgendes Problem.

    Wohne noch bei meinen Eltern im Eigenheim bin 24 Jahre und habe momentan einen Antrag auf ALG 2 gestellt bzw mein Vater weil ich das nicht darf da ich noch zuhause wohne:-(

    Mein Vater bekommt noch ALG 1 940€ + 165€ nebenjob = 1105€

    wir haben immer nur Bescheide bekommen wo man uns nur 118€ bewilligt hat (für unsere BG meine Mutter ist auch arbeitslos) das höchste war mal 210€ für uns beide. Ich verstehe nicht warum das so varriiert unsere einnahmen verändern sich nicht:-(

    sind denn 1200€ grob geschätzt zu viel für 3 Personen???

    Mein Vater soll von seinen 1105€ mir 276€ und meiner mutter 345€ geben und von dem Rest die fixkosten ect. bezahlen:-(

    steht mir/ uns wirklich nicht mehr zu??

    Achso ich wollte gern mit 25 ausziehen was muss ich da beachten kann ich nach meinem Geburtstag zum Amt gehen und sagen das ich ausziehen will oder wie soll das gehen?

    danke schonmal für eure Hilfe:-)
    glg
    Marcel

  67. Jan22

    Anderes Beispiel. Ich 22 muss vonn zu Hause raus. Da ich mit mein Stiefvater nicht klar kommen und mein Stiefvater hat von mir ne Anzeige bkommen wegen Bedrohung und Sachbeschädigung. Laut Anzeige von der Polzei soll ich mir ne Wohnung suchen. Wird die ARGE mit die Miete für die Wohnung bezahlen?

  68. Steuerzahlende mutter

    Wieso muß Dein Vater den Antrag stellen? Du bist volljährig!
    Grob gerechnet 2 x 311 + 1x 276+ etwas über 100 Freibetrag vom Nebenjob+ Nebenkosten (Miete fällt ja keine an)wäre in etwa Eurer Bedarf.Könnte knapp hinkommen.
    Das Ihr mal etwas mehr Zuschuß bekommen hattet liegt vielleicht am Armutsgewöhnungszuschlag auf den Dein Vater einen Anspruch hatte,weil er noch nicht langzeitarbeitslos war. Es gibt im Netz Hartz4 Rechner-versuchs da mal.

  69. Marcel

    @steuerzhlende Mutter
    thx für die Auflistung:-)
    naja bei der Arge sagte man mir ich ich dürfe den Antrag nicht ausfüllen weil ich noch keine 25 bin sondern nur der Haushaltsvorstand unserer Bedarfsgemeinschaft also mein Vater:-( Sowas wie ein “Armutsgewöhnungszuschlag” höre ich heute zum ersten mal und das haben wir bis dato auch nicht erhalten;-)Ist es sinnvoll einen Widerspruch zu schreiben in dem ich die volle Höhe meiner Bedürftigkeit einfordere und zusätlich ne Anlage wo meine eltern bestätigen das sie mich nicht unterstützen können? Denn es ist Fakt das meine Eltern mich nicht finanziell unterstützen können:-(
    lg
    Marcel

  70. Steuerzahlende mutter

    Den Antrag kann jeder volljähriger Bundesbürger stellen.
    Mir wollte man auch einreden,dass ich den als Mutter zu stellen habe,obwohl mein 24 Jähriger bedürftig war.Er durfte den Antrag dann selbst stellen,allerdings werden trozdem alle in die BG reingenommen,obwohl ich damit eigentlich die jüngeren Geschwister vor den Hartzwahnsinn schützen wollte.
    “Geschwister des Antragstellers gehören nicht in die BG,sondern HG”-sie werden trotzdem in die BG gepackt.Wie kommt Dein Vater,der momentan nicht bedürftig ist dazu einen Hartzantrag zu stellen,die Menschenwürde ist unantastbar (solange er persönlich kein Hartz4 benötigt).
    Gib mal unter “Google” Armutsgewöhnungszuschlag ein,den gibts wirklich.Wenn der fehlt-Überprüfungsantrag stellen.
    Du kannst den Widerspruch versuchen,aber Du wirst auf taube Ohren stoßen,weil es die Arge nicht interessiert,ob Deine Eltern Dir Unterhalt leisten können.Sie interessiert nicht mal das BGB,ob Unterhaltspflicht überhaupt besteht.Die Anwälte haben entweder kein Intresse diesen Mißstand zu beenden oder sind selbst mit dem Hartz4Gesetz überfordert,denn sonst hätten sie schon gemerkt,das Hartz4Gesetz niemals BGB und Grundgesetz aushebeln darf.
    Mal sehen was sich der Sozialstaat,als nächstes einfallen läßt.Die Familien werden ja nun Dank Bedarfsgemeinschaft unter Aberkennung von BGB und Grundgesetz schon enteignet.Wer ist der nächste?

  71. cora

    Ich kann die Erfahrungen der \\"steuerzahlenden Mutter\\" nur bestätigen und jedem Jugendlichen raten, so schnell wie möglich das Elternhaus zu verlassen.Neben dem Umstand, dass ein Jugendlicher der kein Hartz4 bezieht nicht kranken versichert ist wenn er älter ist als 23 Jahre, hat er auch keinen Anspruch auf andere Leistungen der ARGE. Weder Weiterbildung noch eventuelle Umschulung oder Bewerbungsgeldzuschuß. Ich glaube im SGB steht auch was von \\"fordern und fördern\\" der U25-ziger. Das trifft aber nur für ALGII- bezieher zu, alle anderen sind wiederum benachteilig. Auch hier ist die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu stellen. Ich denke wenn meine Tochter und ich einen Anwalt finden, der in dieser Frage mit uns vor Gericht zieht, werden wir das auch tun.
    Noch ein Hinweis an dich Frank:
    Bevor du antwortest solltes du dir die Beiträge durchlesen.
    Manchmal gehen deine Argumente am Thema vorbei.

  72. Steuerzahlende mutter

    Diese U 25 Reglung “stinkt zum Himmel”.

    Eltern,die genug Kohle haben richten ihrem Nachwuchs einen eigenen Wohnbereich im Haus ein - daraus folgt der erwachsene Jugendliche hat einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung, Mietkostenübernahme,Krankenversicherung, Förderung durch die Arge.Staat und Gesellschaft müßen ihn voll unterstützen,weil für die Eltern das BGB gilt.

    Der Jugendliche der bei Eltern lebt,die gerade soviel verdienen,dass die gesamte BG knapp über Hartz4Niveau lebt.unterliegt der Stallpflicht,hat kein Recht auf Krankenversicherungsschutz,hat kein Recht auf Förderung.Der Staat verweigert ihm alle Rechte und erkennt das BGB und Grundgesetz ab.

    Eltern die sowenig verdienen,dass sie nur durch die U25 Reglung in Hartz4 fallen,werden gedemütigt und enteignet.In diesem Fall wird nicht nur der Jugendliche Argekunde,sondern alles was sich in der BG bewegt und über 15 Jahre alt ist.Dafür ist der Jugendliche krankenversichert,erhält Bewerbungskostenzuschuß,der Jugendliche hat aber trotzdem keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, Umschulung(ist ne “Kannbestimmung” und liegt im Ermessen des SB`s)Er hat nur einen Rechtsanspruch auf Arbeitsgelegenheit(z.B. 1€ Job)Dieser BG wird auch BGB und Grundgesetz aberkannt.

    Eltern und Jugendliche,die diesen Irrsinn bei Zeiten erkannt haben,trennen sich von den erwachsenen “Kindern”,damit ihnen Grundgesetz und BGB erhalten bleibt.Es sind weder Sozialschmarotzer,noch Rabeneltern.Sie haben die gleichen Rechte,wie “reiche” Familien. (siehe 1. Bsp.)Es käme keiner auf die Idee,der Familie im 1.Beispiel Sozialmißbrauch zu unterstellen.
    Eltern die ihre erwachsenen Kinder vor die Tür setzen,werden vom Staat und diesem Irrsinn dazu gezwungen,damit sie nach BGB und Grundgesetz behandelt werden.
    Ich habe mir geschworen,dass ich noch zweimal umziehe (muß), weil ich mich nie wieder so demütigen und enteignen lasse.Sobald die beiden Jüngeren ihre Ausbildung beendet haben,zieh ich aus und suche mir ne kleinere Wohnung. Ich hätte nie gedacht ,dass man in einem Sozial-und Rechtsstaat zu solchen Maßnahmen greifen muß,um sich den Status “Bundesbürger” für sich und die erwachsenen Kinder zu erhalten.Für jeden Bundesbürger gilt BGB und Grundgesetz,nur nicht für Eltern und erwachsene Jugendliche,die zufällig unter 25 Jahre sind. Jugendliche,die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben,haben einen Rechtsanspruch,wie Erwachsene behandelt zu werden.Die Eltern sind nach BGB nicht verpflichtet für diese bis zur Selbstzerstörung aufzukommen.
    Cora ich hoffe ,aber glaube kaum,dass Du nen Anwalt findest,der diesen Irrsinn beendet.Ich hatte kein Glück.

  73. Marcel

    Ich habe da noch mal eine kleine Frage.

    werde ja im Oktober 25 Jahre und ich würde dann gerne von zuhause ausziehen. Was muss ich beachten? Muss ich bei meiner Sachbearbeiterin einen Auszug beantragen oder wie geht das von statten wenn man ALG 2 Bezieher ist und 25 wird?

    dake schonmal für eure Antworten:-)

  74. Steuerzahlende mutter

    Du brauchst dann zwar keine Umzugsgenehmigung vom Amt mehr,aber die Miete muß angemessen sein.Such Dir ne Wohnung,die in der Miete angemessen ist,geh damit zum Amt und beantrage Hartz4 als eigene BG.Warum,wieso Du ausziehst,geht dem Amt nichts an.

  75. sarah

    hallo zusammen ich habe mal ne frage und zwar ich wohne noch mit meinem freund zusammen.
    mit dem ich auch ne kind zusammen habe jetzt habe ich mich von meinem freund getrend.
    und ziehe zum 1.06.09 aus mit bestehtigung vom amt.
    jetzt war ich gestern da wollte den hartz 4 antrag ab holen da sagt der mir ich würde unter das U25 gesetzt fallen.
    hallo was soll ich denn jetzt bitte machen meine eltern haben kein platz mich mit einem kind in ihr haus auf zu nehmen die haben ne katzen zucht meine kleine schwestern wohnt noch da und somit ist nur ein ganz kleines zimmer frei.
    und meine mama würde das auch von den nerven herr nicht schaffen wenn ich da mit meinem kind einziehen würde und mal ganz davon ab ich wil auch nicht nach meinen eltern zurück da ich mit denne nicht klar komme.
    ich selber bin 24 und mein kind 19 monate was kann ich tun.
    die von der age haben mir den antrag zwar mitgegeben ich soll den ausfüllen.
    soll aber trotz dem noch zu so nem berater mit dem ich dadrüber sprechen soll ob mir das genehmigt wird mit na eigenen wohnung.
    ich habe aber mietvertrag schon unterschriebne.

    danke für ne antwort.
    gruß sarah

  76. Steuerzahlende mutter

    Mit Kind hast Du Anspruch auf ne eigene Wohnung und Du bist ne eigene BG.Die U25 Reglung gilt für Dich nur bedingt.Laß Dir nichts einreden,keiner kann Dich ans Elternhaus verweisen.Die Eltern selber sind auch nicht verpflichtet Dich mit Kind aufzunehmen.Ihr seit eine kleine Familie mit Rechten.

  77. Marianna

    Hallo Sarah, Steuerzahlende Mutter hat recht. Dir steht mit Deinem Kind eine eigene Wohnung zu. Sie darf allerdings nicht größer als 60 qm sein und die Miete muss angemessen sein. Lass Dich also nicht ins Bockshorn jagen von der Arge. Sie versuchen erst einmal die Unwissenheit junger Menschen auszunutzen.

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