Hartz IV Satz für Kinder, nicht verfassungsgemäß?

Link-TippDas Bundessozialgericht hat nun ein Urteil zum Hartz IV Regelsatz gesprochen, dieser sei nicht verfassungsgemäß. Das Kinder unter 14 Jahren, 40 Prozent weniger bekommen als erwachsene Menschen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.


Ich finde es schon erstaunlich, wie lange es dauert, das ein solches Urteil kommt. Mittlerweile gibt es Hartz IV ja bereits einige Jahre. Derzeit stehen einem Kind (0-13 Jahre) 211 € / Monat zu, einem Erwachsenen 351 €. Jugendlichen von 13-18 Jahren, stehen immerhin 281 Euro pro Monat zu.

Das Arbeitsministerium sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Denn mit dem nun beschlossenen Konjunkturpaket, werden die Sätze für genau diese Altersgruppe, angehoben.

Für mich ist schon erstaunlich, wie man überhaupt je auf diese Idee gekommen ist. Brauchen Kinder wirklich weniger als Erwachsene? Ich denke Nein, sie brauchen genauso Essen, Klamotten, Strom, Fahrtkosten und viele weitere Dinge. Wenn man es genau betrachtet, dann brauchen sie sogar mehr Geld, als ein arbeitsloser Erwachsener.

Das Problem bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche ist, sie werden vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet. Was ist mit den zusätzlichen Ausagben für den Kindergarten und die Schule, auch Kleidung muss öfters neu gekauft werden. Kinder haben nun mal die Eigenschaft, schnell aus ihren Klamotten herauszuwachsen. So ist nun eine hitzige Diskussion entstanden, ein paar Zitate möchte ich euch nicht vorenthalten.

“Die Bundesregierung muss den Bedarf für Kinder komplett neu ermitteln – und zwar schnell” so Markus Kurth gegenüber Spiegel Online. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, hält die Argumentation der Regierung für “absurd”! Heinz Hilgers weiter, “den Bedarf an Windeln und Schulsachen nicht aus dem Zigaretten- oder Alkoholkonsum von Erwachsenen ableiten”. Genau da gebe ich Hilgers recht, frage mich überhaupt für wie naiv die Regierung ihre Arbeitgeber, das Volk hält! Hilgers findet es “fast schon zynisch” ,dass sich erst das Verfassungsgericht einschalten muss.

Bis zu einem endgültigen Urteil ist es aber noch ein Weilchen hin, denn nun dürfen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes damit beschäftigen. Sollte sie der Argumentation des Hamburger Bundessozialgerichtes folgen, dann könnte sich schon bald, einiges bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche ändern.

Sind 211 Euro pro Monat und Kind, wirklich genug?

Ein paar Links zu dem Thema gibt es natürlich auch:

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Der Beitrag wurde am Wednesday, den 28. January 2009 um 08:09 Uhr veröffentlicht und wurde unter Arbeitsleben, Arbeitslos / Hartz IV, Finanzen, Gesellschaft, Politik abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

Eine Reaktion zu “Hartz IV Satz für Kinder, nicht verfassungsgemäß?”

  1. Peter

    Folgendes muss aber zuerst gesagt werden. Wer glaubt das die Sätze für Kinder jetzt erhöht werden müssen, der wird sich evtl. täuschen. Das BSG hat nicht die höhe der Sätze gerügt sondern die Begründung des Gesetzgebers gerügt. Das hießt bringt der Gesetzgeber eine schlüssige Begründung zur Stande dann wäre die Sätze in ihre jetzige höhe zumindest vor Gericht passend.

    Was ich eher glaube was passieren wird ist folgendes.

    Es wird eine breitere Staffelung geben.

    Kinder von 0 bis 6 Jahren werden weiterhin rund €211 bekommen (gut vielleicht gibt es ein paar Euro mehr aber dies wäre unwesentlich)

    Kinder von 6 bis 13 werden ein Regelsatz um die 300 Euro bekommen. Dies liegt mit die Mehrkosten wegen Schule zusammen

    Kinder zwischen 14 und 18 werden dann ein Satz bekommen in höhe der Eltern.

    Wenn dies so in etwa eingeführt wird und begründet wird (erhöhungen wegen Schulbesuch bzw. weniger Geld für Kleinkinder wegen kein Schulbesuch) dann werden diese Sätze vor jeden Gericht bestand haben.

    Wie gesagt dies ist nicht alleine meine persönliche Meinung und ich gönne die Kinder ruhig ihren Geld.

    Ich würde aber selber statt mehr Geld so zu geben ein anderen Weg gehen. Kinder die schulpflichtig sind sollten kostenfreien Mittagessen (soweit vorhanden bekommen) dazu einmal im Jahr rund €200 für Schulbedarf sowie kostenfreie Schulausflüge.

    Die bringt im Endeffekt mehr als wenn die Kiddies so 20 Euro mehr bekommen.

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